Nutzungsbedingungen für die unentgeltliche Veröffentlichung von Stellenanzeigen

1. Anbieter des Angebots

Der Verband der psychosomatisch Pflegenden in Deutschland e.V. (nachfolgend „Verein“) bietet auf seiner Internetseite www.psopd.de die Möglichkeit, Stellenanzeigen von Kliniken und anderen geeigneten Einrichtungen aus dem beruflichen Umfeld der psychosomatischen Pflege zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung erfolgt als freiwillige und unentgeltliche Leistung des Vereins.

2. Voraussetzungen für die Veröffentlichung

Eine Stellenanzeige kann veröffentlicht werden, wenn die einreichende Klinik bzw. Einrichtung dem Verein

  • eine vollständig erstellte und zur Veröffentlichung geeignete Stellenanzeige oder den Link zu einer externen Bewerbungsplattform,
  • gegebenenfalls erforderliche Bild- oder Grafikdateien,
  • das eigene Logo in einem zur Online-Veröffentlichung geeigneten Dateiformat sowie
  • die ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung der übermittelten Inhalte auf der Internetseite des Vereins

zur Verfügung stellt.

Der Verein übernimmt grundsätzlich nicht die Erstellung oder inhaltliche Überarbeitung von Stellenanzeigen.

Technisch oder gestalterisch notwendige Anpassungen, insbesondere hinsichtlich Dateiformat, Größe, Auflösung oder Darstellung auf der Internetseite, bleiben vorbehalten. Inhaltliche Änderungen werden ohne Zustimmung der einreichenden Klinik bzw. Einrichtung nicht vorgenommen.

3. Entscheidung über die Veröffentlichung

Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Stellenanzeige besteht nicht.

Der Verein entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme einer Stellenanzeige. Voraussetzung ist insbesondere, dass die ausgeschriebene Stelle einen hinreichenden Bezug zu den Tätigkeitsfeldern, Zielen oder berufspolitischen Themen des Vereins aufweist.

Der Verein ist berechtigt, die Veröffentlichung insbesondere abzulehnen oder eine bereits veröffentlichte Anzeige vorzeitig zu entfernen, wenn

  • die Anzeige offensichtlich rechtswidrige, diskriminierende oder sonst unangemessene Inhalte enthält,
  • Rechte Dritter betroffen sein können,
  • die Anzeige keinen ausreichenden Bezug zur fachlichen Ausrichtung des Vereins aufweist,
  • Zweifel an der Berechtigung zur Verwendung übermittelter Texte, Bilder, Grafiken oder Logos bestehen oder
  • sonstige sachliche Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen.

Der Verein ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung oder Entfernung im Einzelnen zu begründen.

4. Dauer der Veröffentlichung

Eine Stellenanzeige wird grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Wochen ab dem Tag der erstmaligen Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins bereitgestellt.

Nach Ablauf der sechs Wochen wird die Stellenanzeige ohne gesonderte Mitteilung entfernt.

Soll eine Anzeige bereits vor Ablauf dieses Zeitraums entfernt werden, beispielsweise weil die ausgeschriebene Stelle besetzt wurde, kann die einreichende Klinik bzw. Einrichtung den Verein jederzeit um eine vorzeitige Entfernung bitten.

Eine Verlängerung oder erneute Veröffentlichung erfolgt nicht automatisch. Hierfür ist eine erneute Abstimmung mit dem Verein erforderlich.

5. Unentgeltlichkeit

Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erfolgt unentgeltlich.

Aus der unentgeltlichen Veröffentlichung entstehen weder für den Verein noch für die einreichende Klinik bzw. Einrichtung Verpflichtungen zu weitergehenden Leistungen.

Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Gestaltung, Reichweite, Anzahl von Seitenaufrufen oder eine erfolgreiche Stellenbesetzung.

6. Verantwortung für den Inhalt der Stellenanzeige

Für den Inhalt, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Stellenanzeige ist ausschließlich die einreichende Klinik bzw. Einrichtung verantwortlich.

Sie trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass die Stellenanzeige den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies umfasst insbesondere die arbeitsrechtlichen und gleichbehandlungsrechtlichen Anforderungen an Stellenausschreibungen.

Der Verein nimmt grundsätzlich keine rechtliche Prüfung der übermittelten Stellenanzeigen vor.

Die einreichende Klinik bzw. Einrichtung verpflichtet sich, den Verein unverzüglich zu informieren, wenn

  • die ausgeschriebene Stelle nicht mehr verfügbar ist,
  • Angaben in der Stellenanzeige nicht mehr zutreffen oder
  • sonstige Umstände eintreten, aufgrund derer die Anzeige geändert oder entfernt werden sollte.

7. Rechte an Stellenanzeige, Logo und sonstigen Inhalten

Mit der Übersendung der Stellenanzeige und der Zustimmung zu ihrer Veröffentlichung bestätigt die einreichende Klinik bzw. Einrichtung, dass sie berechtigt ist, sämtliche übermittelten Inhalte für die vorgesehene Veröffentlichung zu verwenden und dem Verein die hierfür erforderlichen Rechte einzuräumen.

Dies betrifft insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, Marken, Kennzeichen und Logos.

Die einreichende Klinik bzw. Einrichtung räumt dem Verein für die Dauer der Veröffentlichung ein einfaches, nicht ausschließliches und unentgeltliches Nutzungsrecht an den übermittelten Inhalten ein, soweit dies für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf der Internetseite des Vereins erforderlich ist.

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die übermittelten Inhalte

  • zu vervielfältigen,
  • auf der Internetseite www.psopd.de öffentlich zugänglich zu machen und
  • technisch notwendige Anpassungen vorzunehmen, beispielsweise hinsichtlich Größe, Auflösung oder Dateiformat.

Eine darüber hinausgehende Verwendung der übermittelten Inhalte durch den Verein erfolgt nicht ohne Zustimmung der einreichenden Klinik bzw. Einrichtung.

Die einreichende Klinik bzw. Einrichtung versichert, dass durch die Veröffentlichung keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

8. Bewerbungen und Bewerbungsverfahren

Der Verein stellt ausschließlich die technische Möglichkeit zur Veröffentlichung der Stellenanzeige zur Verfügung.

Der Verein ist weder Arbeitgeber noch Personalvermittler und wird nicht Partei eines aufgrund der Stellenanzeige zustande kommenden Bewerbungs- oder Beschäftigungsverhältnisses.

Bewerbungen sind unmittelbar an die in der jeweiligen Stellenanzeige genannte Klinik bzw. Einrichtung zu richten.

Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens, die Verarbeitung von Bewerberdaten, die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern sowie sämtliche daraus entstehenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich die ausschreibende Klinik bzw. Einrichtung verantwortlich.

9. Verfügbarkeit der Internetseite

Der Verein bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Bereitstellung der Stellenanzeigen.

Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Internetseite oder einer einzelnen Stellenanzeige kann jedoch nicht gewährleistet werden. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten oder Umständen eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Vereins liegen.

Ein Anspruch auf Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums aufgrund kurzfristiger technischer Ausfälle besteht grundsätzlich nicht.

10. Entfernung aus Suchmaschinen und Zwischenspeichern

Nach Entfernung einer Stellenanzeige von der Internetseite des Vereins kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anzeige oder Teile davon vorübergehend noch in Suchmaschinen, Suchergebnissen, Internetarchiven oder sonstigen Zwischenspeichern Dritter angezeigt werden.

Auf die Löschung solcher von Dritten gespeicherten Inhalte hat der Verein keinen unmittelbaren Einfluss.

11. Haftung

Der Verein haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

Für den Inhalt, die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der von Kliniken oder Einrichtungen bereitgestellten Stellenanzeigen übernimmt der Verein keine Gewähr.

12. Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen

Mit der Übersendung einer Stellenanzeige zur Veröffentlichung und der ausdrücklichen Zustimmung zu deren Veröffentlichung erklärt sich die einreichende Klinik bzw. Einrichtung mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

Der Verein kann verlangen, dass die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen vor der Veröffentlichung ausdrücklich, beispielsweise per E-Mail oder über ein entsprechendes Online-Formular, bestätigt wird.

13. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Verein behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen für zukünftige Veröffentlichungen zu ändern.

Für eine bereits veröffentlichte Stellenanzeige gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Vereinbarung über die Veröffentlichung maßgeblichen Nutzungsbedingungen.

Stand: September 2026

Verband der psychosomatisch Pflegenden in Deutschland e.V.
www.psopd.de